Alle Reviere freuen sich über Neuanmeldungen!
Detail Informationen zum Patent sind jeweils beim entsprechenden Revier zu entnehmen.
Gültigkeit eines Patentes ist jeweils vom 01. März bis ende Februar des folgenden Jahres.
Alle Reviere freuen sich über Neuanmeldungen!
Detail Informationen zum Patent sind jeweils beim entsprechenden Revier zu entnehmen.
Gültigkeit eines Patentes ist jeweils vom 01. März bis ende Februar des folgenden Jahres.
Gastpatent zum „Schnuppern“ sind beim Hauptpächter erhältlich. Eine Woche kostet Fr. 20.- plus Fr. 50.- Depot für Nichtmitglieder.
Für Mitglieder gilt das Gastpatentangebot.
Im Sportfischerverein Zürich werden die Jungfischer individuell durch die Fischer und Pächter in den Revieren betreut und gefördert.
Sie können je nach Interesse an den alljährlich durchgeführten Revierfischen, Revier- und auch Vereinsanlässen teilnehmen. Jugendpatente sind gegen einen möglichen Unkostenbeitrag direkt beim Hauptpächter des jeweiligen Reviers erhältlich.
Der Beitritt in den SFVZ sowie die Möglichkeit, ein normales Jahrespatent zu bekommen, ist ab dem 18. Altersjahr möglich.
Das Jungfischerpatent muss unter „Patent bestellen“ beantragt werden, es gibt unter „Mitgliedschaftsstatus“ die Möglichkeit „Jugend- und Gastpatente“.
Gemäss Fischereigesetz darf niemand als Pächter oder Inhaber einer Jahrespatent an mehr als zwei zürcherischen Fischereirevieren beteiligt sein.
Vom 10. bis zum 14. Altersjahr darf aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gefischt werden.