*Der Mitgliederbeitrag wird jährlich an der Vereinsversammlung festgelegt. Neueintritte erhalten zudem ein Abzeichen.
Der Beitritt in den Verein steht jeder Person offen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit dem Beitritt werden die Vereinsstatuten angenommen und die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen eingegangen.
Zu beachten:
Gemäss Fischereigesetz darf niemand als Pächter oder Inhaber eines Jahrespatentes an mehr als zwei zürcherischen Fischereirevieren beteiligt sein.
Vom 10. bis zum 14. Altersjahr darf aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gefischt werden.