Gemäss Statuten kann der Austritt aus dem Verein nur auf Ende des Kalenderjahres erfolgen und ist schriftlich bis spätestens am 31. Dezember dem Vorstand mitzuteilen (auch via www.sfvz.ch).
Gemäss Statuten kann der Austritt aus dem Verein nur auf Ende des Kalenderjahres erfolgen und ist schriftlich bis spätestens am 31. Dezember dem Vorstand mitzuteilen (auch via www.sfvz.ch).