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18. Dezember 2018
Im Sommer war die Trockenheit in aller Munde, doch sie dauert unbemerkt an. Im November erreichten die Niederschläge in der Ostschweiz neue Tiefstwerte. Meteo Schweiz spricht von einem Jahrhundertereignis für die Region.
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Quelle: Tagblatt
14. Dezember 2018
Über das Abwasser landen viele Medikamente in Flüssen und Seen. Im trockenen Sommer hat sich dieses Problem zugespitzt: Die Fische leiden deswegen unter Sauerstoffmangel.
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Quelle: Blick
12. Dezember 2018
Flohkrebse sind in Schweizer Gewässern Insektiziden, Arzneimittelrückständen und anderen Spurenstoffen ausgesetzt und reichern diese in ihrem Körper an. Immerhin: Werden Kläranlagen aufgerüstet, weisen die Tierchen praktische keine Spurenstoffe mehr auf. Das zeigt eine neue Eawag-Studie.
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Quelle: Eawag
12. Dezember 2018
Wie geht es nun weiter mit der Äsche im Hochrhein bei Stein am Rhein, Diessenhofen, Schaffhausen, Rheinfall, Ellikon? Geht es überhaupt weiter mit der Rhein-Äsche, nach dem hitzebedingten Fischsterben im vergangenen Sommer und den nach wie vor aktiven Prädatoren?
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Quelle: Petri-Heil
25. Oktober 2018
Der Rückgang der Bachforellenfänge – von 1‘600‘000 im Jahr 1975 auf nur noch 300‘000 im Jahr 2016 ist dramatisch. Was ist kurzfristig zu tun? Ist Besatz mit der bei Fischern beliebten Regenbogenforelle eine Alternative? Das Thema sorgt für rote Köpfe und wird an einer spannenden Tagung am Samstag, 3. November 2018, von und mit Fachleuten diskutiert. Die Tagung ist für alle interessierten Fischer offen.
Gemäss Gewässerschutzgesetz aus dem Jahr 2011 müssen in der Schweiz 4000 Kilometer Gewässer revitalisiert und Fischwanderhindernisse durch Kraftwerke entfernt werden. Bis dies umgesetzt ist und die Fische wieder gefahrlos «wandern» können, werden noch Jahrzehnte vergehen. Da seit 1994 der Besatz von Regenbogenforellen in Fliessgewässern verboten ist, fordert ein Teil der Fischer diesen Besatz wieder. Sie befürchten, dass ohne Aussicht auf Fangerfolge immer weniger Fischerinnen und Fischer ihrem Hobby nachgehen. Andere wiederum möchten am Verbot festhalten bis sich die Bachforellen in den Fliessgewässern wieder gefahrlos bewegen können.
Der Schweizerischen Fischerei-Verband SFV organisiert dazu die Jahrestagung der ARGEFA (Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer) am 3. November 2018 in St. Gallen mit Top-Fachleuten. Eine einmalige Möglichkeit, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und die eigene Meinung mit Kollegen und mit Fachleuten auszutauschen. Programm und Anmeldung unter www.sfv-fsp.ch, Kosten: 50 Franken inklusive Stehlunch.
Zur Anmeldung
Quelle: SFV
12. Oktober 2018
Klare Bergseen könnten sich künftig immer häufiger in milchige Suppen verwandeln. Schuld daran ist der Klimawandel. Das zeigt eine neue von der Universität Lausanne geleitete Studie unter Mitarbeit der Eawag und des nationalen französischen Agrarforschungsinstituts am Beispiel eines französischen Gebirgssees.
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Quelle: Eawag
11. Oktober 2018
In Thuner- und Brienzersee haben Fischbiologen der Eawag und der Universität Bern eine neue Fischart entdeckt. Die provisorisch «Balchen 2» getaufte Art unterscheidet sich klar von den fünf bisher bekannten Felchen-Arten des Thunersees. Noch mehr Felchenarten kennt man bisher nur vom 200mal grösseren Onegasee in Russland.
Felchen sind sowohl aus ökologischer wie aus fischereiwirtschaftlicher Sicht für die Alpenrandseen bedeutend – und damit auch für die Forschung. So untersucht eine Gruppe des Evolutions- und Fischbiologen Ole Seehausen am Wasserforschungsinstitut Eawag und an der Universität Bern im Rahmen langjähriger Felchenprojekte die Felchenvielfalt der Schweiz und ihrer Nachbarregionen.
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Quelle: Eawag
10. Oktober 2018
In einer spannenden Tagung am 3. November 2018 in St. Gallen dreht sich alles um den Besatz der Regenbogenforelle in Fliessgewässern. Seit 1994 ist dies verboten. Die Fischereiverbände fordern nun wieder einen massvollen Besatz.
Der diesjährige Hitzesommer hat mancherorts zu einem Fischsterben geführt. Um dies in Zukunft zu verhindern, hat der Schweizerische Fischerei-Verband SFV ein Forderungspaket aufgestellt, welches kurz-, mittel- und langfristig realisiert werden soll.
Die Ausgabe Oktober 2018 der Schweizerischen Fischerei-Zeitung informiert.
Zur Schweizerischen Fischerei-Zeitung
Quelle: SFV
7. Oktober 2018
Der Schweizerische Fischereiverband fordert aufgrund der tausenden verendeten Fischen im vergangenen Sommer Gegenmassnahmen.
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Quelle: Argovia
30. September 2018
Der Äschenbestand im Kanton Zürich wurde im Sommer 2018 durch die hohen Wassertemperaturen in noch unbekanntem Ausmass geschädigt. In der ersten Augusthälfte wurden
am Rhein zwischen Schaffhausen und Eglisau über 3 Tonnen tote Fische, hauptsächlich Äschen und teilweise Forellen, aufgefunden und eingesammelt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Fischereifachstellen der Kantone Thurgau, Schaffhausen und Zürich haben anlässlich ihrer Sitzung vom 16. August 2018 die ausserordentliche
Lage besprochen und sind in Übereinstimmung mit der Kommission zur Rettung der Rheinäsche zum Schluss gelangt, ein vorerst auf ein Jahr beschränktes Fischereiverbot
auf Äschen im Rhein zu erlassen.
In der Limmat, der Sihl, der Thur und auf dem zürcherischen Reuss-Abschnitt wurden keine, bzw. nur wenige tote Äschen festgestellt. Angesichts der über Wochen kritischen und während mehreren Tagen für Äschen lethalen Wassertemperaturen ist aber davon auszugehen, dass auch diese Bestände in noch unbekanntem Ausmass geschädigt wurden.
Das Ausmass der Schädigung wird sich erst abschätzen lassen, wenn im Sommer 2019 Bestandeserhebungen (Larvenzählungen) durchgeführt werden können — zwar ist die Menge der eingesammelten toten Fische kleiner als 2003, doch ist das zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass der diesjährige Bestand ebenfalls kleiner war. In dieser Situation hat die Erhaltung der Art absoluten Vorrang vor den Interessen der nachhaltigen
fischereilichen Nutzung.
Gemäss Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) können die Kantone zum Schutze gefährdeter Arten und Rassen Massnahmen wie Fangverbote anordnen. Sie sind zur Verlängerung der Schonzeiten verpflichtet, wenn dies zur Wahrung der nachhaltigen Nutzung einheimischer Fischbestände notwendig ist (Art. 1 Abs. 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei vom 24. November 1993, SR 923.01). § 43 des Gesetzes über die Fischerei vom 5. Dezember 1976 (LS 923.1) ermächtigt die zuständige Direktion, bei Eintritt aussergewöhnlicher Verhältnisse die Fangausübung einzuschränken.
Zur Publikation
Quelle: Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich