1. Dezember 2014
Verzicht auf Kiemenschnitt bei Kleinfischen
Das BAFU hat im Dezember 2014 unter dem Titel „Vollzugshilfe Angelfischerei“ die Thematik Kiemenschnitt bei Kleinfischen aufgenommen bzw. konkretisiert. Dabei wird verfügt, dass Fische unter 22cm ohne nachfolgende Entblutung getötet werden können – der Kanton Zürich hat jetzt nach Absprache mit den Nachbarkantonen (Zürichsee) dieser Vollzugshilfe zugestimmt.
D.h. Fische unter 22cm müssen nicht unbedingt mittels Kiemenschnitt entblutet werden.
Detailierte Informationen findet ihr in der Rubrik Wissenswertes oder Hier