FJV Befristetes Äschenfangverbot für alle Zürcher Gewässer bis Ende September 2026
Als Reaktion auf die Schädigung des Äschenbestandes durch die hohen Wassertemperaturen im Sommer 2018 wurde mit Verfügung vom 27. September 2018 ein auf ein Jahr
befristetes Äschenfangverbot für alle Zürcher Gewässer erlassen. Diese Massnahme erfolgte bezüglich des Rheins koordiniert mit den Fischereifachstellen der Kantone Thurgau
und Schaffhausen sowie dem Bundesland Baden-Württemberg. Die Massnahme wurde
aufgrund der schlechten Resultate der Bestandeserhebungen mit Verfügung vom 28. August 2019 um ein weiteres Jahr verlängert. Mit Verfügung vom 1. September 2020 wurde
das Fangverbot für Thur und Rhein aufrechterhalten und bis Ende September 2023 verlängert.
Quelle: FJV